Aufnahme von Verbraucherbeschwerden und Annahme von Beschwerdeproben von Verbrauchern

Wenn Sie als Kunde ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht und z. B. vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist, können Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden.

Diese finden Sie als Dienststelle Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertige oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden.

Formblatt Verbraucherbeschwerde

 

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