Wichtige Informationen für alle Schweinehalter zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland bringt neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich. Im Falle eines Seuchenausbruchs sind erhebliche Einschränkungen und Nachteile beim Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleisch zu erwarten.

Die Vorgehensweise im Falle des Seuchenausbruchs ist in der Schweinepest-Verordnung geregelt.

Das Virus wird direkt über Tierkontakte (auch: zwischen Wildschweinen und Hausschweinen), insbesondere über Blut, oder indirekt übertragen, zum Beispiel, wenn Wildschweine kontaminierte Lebensmittel (insbesondere Rohwurstwaren) aufnehmen. Für den Menschen oder andere Tiere als Schweine besteht keine Gefahr, sie können jedoch als Überträger dienen. Da das Virus sehr lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk, Kleidung oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden.

Durch die konsequente Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen leisten Sie als Schweinehalter einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung der Einschleppung der ASP in einen Hausschweinebestand.

 

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