Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland bringt neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich. Im Falle eines Seuchenausbruchs sind erhebliche Einschränkungen und Nachteile beim Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleisch zu erwarten.
Die Vorgehensweise im Falle des Seuchenausbruchs ist in der Schweinepest-Verordnung geregelt.
Das Virus wird direkt über Tierkontakte (auch: zwischen Wildschweinen und Hausschweinen), insbesondere über Blut, oder indirekt übertragen, zum Beispiel, wenn Wildschweine kontaminierte Lebensmittel (insbesondere Rohwurstwaren) aufnehmen. Für den Menschen oder andere Tiere als Schweine besteht keine Gefahr, sie können jedoch als Überträger dienen. Da das Virus sehr lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk, Kleidung oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden.
Durch die konsequente Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen leisten Sie als Schweinehalter einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung der Einschleppung der ASP in einen Hausschweinebestand.
- FAQ für Jäger
- Untersuchungsantrag Wildschwein-Monitoring WESTLICH der A 7
- Untersuchungsantrag Wildschwein-Monitoring östlich der A7
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen vom 12.09.2024 zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest
- Merkblatt: Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
- Plakat zum Schutz vor Tierseuchen im Stall: Maßnahmen der Schweinehaltungshygieneverordnung
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
- Merkblatt: Biosicherheit in der Schweinehaltung
(Tiergesundheitsdienst Bayern, Bayerische Tierseuchenkasse, Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern und Bayerischer Bauernverband)
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
- Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts
- Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten