Informationen zur Blauzungenkrankheit

Aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BT) am 20.02.2019 in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg wurde ein tierseuchenrechtliches Sperrgebiet mit einem Radius von 150 km festgesetzt. Davon war auch der Landkreis Bad Kissingen betroffen und wurde mit Allgemeinverfügung vom 21.02.2019 zum Blauzungensperrgebiet erklärt. Hiermit verbunden waren zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich des Handels mit empfänglichen Tierarten (z. B. Rinder, Schafe, Ziegen).

Die Aufhebung der BT-Restriktionszonen ist nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich und bedarf der Zustimmung der EU-Kommission. Diese erfolgte jetzt und gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 hat die Europäische Kommission ganz Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus veröffentlicht.

Im Landkreis Bad Kissingen wurde die bestehende Allgemeinverfügung vom 02.04.2020 über die Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit mit Wirkung zum 25.06.2021 aufgehoben.

Da die Allgemeinverfügung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam wurde, ist der freie Handel mit empfänglichen Tierarten seit dem 26.06.2021 wieder möglich.

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