Hier finden Sie Informationen und Bekanntmachungen rund um die Bundestagswahl am 28.09.2025
Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.
Veröffentlichungen der Kreiswahlleitung:
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