Terminkalender

Vortrag "Elterngeld, Elternzeit, Familiengeld, Krippengeld"

Termin: 26.10.2022
Uhrzeit: 19:00 Uhr - 21:00 Uhr


Wo beantrage ich Elterngeld und wieviel steht mir überhaupt zu? Wie regle ich die Elternzeit am sinnvollsten und welche Möglichkeiten gibt es? Solche Fragen gehen vielen werdenden Müttern und Vätern durch den Kopf.

Immerhin sind Themen wie Elterngeld, Elternzeit , Bayer. Familiengeld und Bayer. Krippengeld für viele Neuland oder es gibt seit der Geburt des Geschwisterkindes neue Regelungen.

Um Klarheit zu schaffen, bietet die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt (Landratsamt Bad Kissingen) einen Vortrag zu den Themen an.

Referieren werden Frau Becker und Frau Michl/Frau Emmerling von der Elterngeldstelle am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken in Würzburg.

Die Teilnahme an dem Informationsabend ist kostenlos.

Eine Anmeldung ist unter Tel. 0971/801-8112 oder E-Mail schwangerenberatungsstelle@kg.de erforderlich.
 

Hintergrundinfo:

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug
vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.

Daneben gibt es noch zwei Neuerungen:
Das Bayerische Familiengeld erhalten seit dem 01.09.2018 alle Familien in Bayern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ersetzt das Betreuungs- und Landeserziehungsgeld in Bayern und beträgt mindestens 250 Euro im Monat pro Kind (ab dem dritten Kind 300 Euro), welches zwischen 13-36 Lebensmonate alt ist.

Das Bayerische Krippengeld ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten, Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen und eine Einkommensgrenze nicht übersteigen.
 

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