Benötigte Unterlagen

Sie benötigen immer

  • einen gültigen Personalausweis mit gültiger Anschrift (Hauptwohnsitz) oder
  • einen gültigen Reisepass mit Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz (nicht älter als 6 Monate)
     

Ebenso ist bei allen Vorgängen bei denen ein Kennzeichen zugeteilt wird, ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vom Kontoinhaber vorzulegen (ausgenommen für Kurzzeitkennzeichen).
 
Bei Erledigung der Angelegenheit durch eine von Ihnen beauftragte Person (auch bei Ehegatten) ist eine Vollmacht und die Ausweise des Bevollmächtigten und des Halters vorzulegen (Kopie genügt).

Bei Zulassung auf eine Firma (z.B. GmbH, KG usw.), wird zusätzlich ein Auszug aus dem Handelszentralregister oder die
Gewerbeanmeldung benötigt, bei Zulassung auf Minderjährige die Einverständniserklärung und die Unterschrift(en) des/der Erziehungsberechtigten.
 
Bei Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen wird von Seiten der Zulassungsbehörde vom Halter des Fahrzeuges die Abgabe einer Versicherung an Eides statt (EV) verlangt.

Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.

Zulassung eines Neufahrzeuges

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil  II (ZB II)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

  • eVB
  • Ausländische Fz.-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder
    Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
    (nicht notwendig bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten)
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Umsatzsteuererklärung

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland

  • eVB
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht
    notwendig bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten)
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten deren Erstzulassung nicht länger als
    6 Monate oder deren Laufzeit nicht mehr als 6000 km
    beträgt)
  • ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen

Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist noch zugelassen)

  • eVB
  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)
  • vorherige Kennzeichen (bei Kennzeichenwechsel)

Umschreibung eines Fz. außerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist noch zugelassen)

  • eVB
  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)
  • vorherige Kennzeichen (bei Kennzeichenwechsel)

Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist außer Betrieb gesetzt)

  • eVB
  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz. (Fz. – u. Halterdaten sind noch im Zentralregister beim KBA gespeichert)

  • eVB
  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)
  • Kennzeichen

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz. (Fz. – und Halterdaten sind nicht mehr im Zentralregister beim KBA gespeichert - in der Regel nach 7 Jahren)

  • eVB
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenblatt bzw. Bescheinigung über die Einzelgenehmigung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Zuteilung Kurzzeitkennzeichen

Hinweis: Sollte es sich hierbei nicht um ein Neufahrzeug handeln, ist dies nur bei abgemeldeten Fahrzeugen möglich.

  • eVB
  • Fz.-Brief/ZB II (mindestens in Kopie)
  • Fz.-Schein/ZB I (mindestens in Kopie)
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)
     
  • bei Neufahrzeugen: ZB II im Original oder/und COC
    im Original
     
  • bei ausländischen Fahrzeugen: ausländische Papiere
    im Original

Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

  • Versicherungsscheinheft
  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)
  • Kennzeichen vom noch zugelassenem Fahrzeug

Zuteilung Rotes Kennzeichen 06er an Kfz-Händler und Dienstleister

Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen
Zulassungsbehörde in Verbindung

Zuteilung Rotes Kennzeichen 07er für Oldtimer-Fahrzeuge

Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen
Zulassungsbehörde in Verbindung

Zuteilung "H-Kennzeichen" für Oldtimer

  • eVB
  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)
  • Gutachten nach § 23 StVZO

Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden

  • Fz.-Schein/ZB I
  • Kennzeichen

Verlust Fz.-Brief/ZB II

  • Fz.-Schein / ZB I

Verlust Fz.-Schein/ZB I

  • Fz.-Brief/ZB II
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Namensänderung

  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde usw.)
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Adressänderung

  • Fz.-Brief/ZB II nur wenn es noch keine EU-Papiere sind
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Eintrag von technischen Änderungen

  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Technisches Gutachten der Änderung
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Umkennzeichnung des Fahrzeuges (auch bei Verlust/Diebstahl der Kennzeichen)

  • Fz.-Brief/ZB II
  • Fz.-Schein/ZB I
  • Diebstahlanzeige (falls eine von der Polizei aufgenommen wurde)
  • bei Verlust Eidesstattliche Versicherung (wird in der
    Zulassungsbehörde erstellt)
  • evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Erneuerung von Stempelplaketten

  • Fz.-Schein / ZBI
  • Kennzeichen
  • Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)
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