Sie benötigen immer
- einen gültigen Personalausweis mit gültiger Anschrift (Hauptwohnsitz) oder
- einen gültigen Reisepass mit Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz (nicht älter als 6 Monate)
Ebenso ist bei allen Vorgängen bei denen ein Kennzeichen zugeteilt wird, ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vom Kontoinhaber vorzulegen (ausgenommen für Kurzzeitkennzeichen).
Bei Erledigung der Angelegenheit durch eine von Ihnen beauftragte Person (auch bei Ehegatten) ist eine Vollmacht und die Ausweise des Bevollmächtigten und des Halters vorzulegen (Kopie genügt).
Bei Zulassung auf eine Firma (z.B. GmbH, KG usw.), wird zusätzlich ein Auszug aus dem Handelszentralregister oder die
Gewerbeanmeldung benötigt, bei Zulassung auf Minderjährige die Einverständniserklärung und die Unterschrift(en) des/der Erziehungsberechtigten.
Bei Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen wird von Seiten der Zulassungsbehörde vom Halter des Fahrzeuges die Abgabe einer Versicherung an Eides statt (EV) verlangt.
Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.
Zulassung eines Neufahrzeuges |
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Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland |
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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland |
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Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist noch zugelassen) |
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Umschreibung eines Fz. außerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist noch zugelassen) |
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Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist außer Betrieb gesetzt) |
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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz. (Fz. – u. Halterdaten sind noch im Zentralregister beim KBA gespeichert) |
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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz. (Fz. – und Halterdaten sind nicht mehr im Zentralregister beim KBA gespeichert - in der Regel nach 7 Jahren) |
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Zuteilung Kurzzeitkennzeichen |
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Zuteilung Ausfuhrkennzeichen |
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Zuteilung Rotes Kennzeichen 06er an Kfz-Händler und Dienstleister |
Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen |
Zuteilung Rotes Kennzeichen 07er für Oldtimer-Fahrzeuge |
Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen |
Zuteilung "H-Kennzeichen" für Oldtimer |
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Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden |
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Verlust Fz.-Brief/ZB II |
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Verlust Fz.-Schein/ZB I |
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Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Namensänderung |
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Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Adressänderung |
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Eintrag von technischen Änderungen |
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Umkennzeichnung des Fahrzeuges (auch bei Verlust/Diebstahl der Kennzeichen) |
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Erneuerung von Stempelplaketten |
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