Zum 01.03.2008 wurde der gem. § 23 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
vorgesehene Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird -mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen- für alle Arten von Kennzeichen verwendet.
Für Ausfuhrkennzeichen wird zunächst das bisherige Formular weiterverwendet.
Ab diesem Zeitpunkt nehmen alle Verischerer am eVB-Verfahren teil.
Die elektronisch Gestaltung des Versicherungsnachweises hängt davon ab, auf welchen Weg die Versicherungsbestätigung zur Zulassungsbehörde gelangen soll.
Versicherungsbestätigung zum Abruf (VB zum Abruf)
Die VB zum Abruf wird verwendet, wenn der Halter (oder ein von Ihm Bevollmächtigter)
persönlich in der Zulassungsbehörde erscheint (z.B. Neuzulassung, Umschreibung,
Wiederzulassung, Zuteilung Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen Oldtimerkenn
zeichen, Rote Kennzeichen, Zulassung Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland)
Dafür stellt der Versicherer eine Versicherungsbestätigung in einer zentralen von der
GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschtschaft e.V) betriebenen
Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer einen 7 stelligen alpha-numerischen Code, die sogenannte VB-Nummer.
Mit Hilfe der VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine
VB hinterlegt wurde, diese gegebenenfalls aus der Datenbank online abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen.
Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ zur Übermittlung)
Der Versicherungswechsel erfordert kein persönliches Erscheinen des Halter bei der
Zulassungsbehörde. In diesem Fall übersendet der Versicherer eine Datensatz an
die Zulassungsbehörde
Sollten Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln, achten Sie bitte darauf, dass
die neue eVB der neuen Versicherung der Zulassungsbehörde übermittelt wird, bevor
die alte Versicherung die Beendigung des Versicherungsverhältnisses der Zulassungsbehörde mitteilt.