Kfz-Haftfplichtversicherung

Zum 01.03.2008 wurde der gem. § 23 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

vorgesehene Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt.

Die elektronische Versicherungsbestätigung wird -mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen- für alle Arten von Kennzeichen verwendet.

Für Ausfuhrkennzeichen wird zunächst das bisherige Formular weiterverwendet.

Ab diesem Zeitpunkt nehmen alle Verischerer am eVB-Verfahren teil.

Die elektronisch Gestaltung des Versicherungsnachweises hängt davon ab, auf welchen Weg die Versicherungsbestätigung zur Zulassungsbehörde gelangen soll.

 

Versicherungsbestätigung zum Abruf (VB zum Abruf)

Die VB zum Abruf wird verwendet, wenn der Halter (oder ein von Ihm Bevollmächtigter)

persönlich in der Zulassungsbehörde erscheint (z.B. Neuzulassung, Umschreibung,

Wiederzulassung, Zuteilung Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen Oldtimerkenn

zeichen, Rote Kennzeichen, Zulassung Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland)

Dafür stellt der Versicherer eine Versicherungsbestätigung in einer zentralen von der

GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschtschaft e.V) betriebenen

Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer einen 7 stelligen alpha-numerischen Code, die sogenannte VB-Nummer.

Mit Hilfe der VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine

VB hinterlegt wurde, diese gegebenenfalls aus der Datenbank online abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen.

 

Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ zur Übermittlung)

Der Versicherungswechsel erfordert kein persönliches Erscheinen des Halter bei der

Zulassungsbehörde. In diesem Fall übersendet der Versicherer eine Datensatz an

die Zulassungsbehörde

 

Sollten Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln, achten Sie bitte darauf, dass

die neue eVB der neuen Versicherung der Zulassungsbehörde übermittelt wird, bevor

die alte Versicherung die Beendigung des Versicherungsverhältnisses der Zulassungsbehörde mitteilt.

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