Zulassungsgebühren

Eine genaue Angabe einer Gebühr für einen bestimmten Zulassungsvorgang kann grundsätzlich erst bei der Antragstellung in der Zulassungsbehörde und nach Vorlage der Fahrzeugpapiere gemacht werden.

Neben der Grundgebühr können noch weitere Gebühren (z.B. Gebühren für den Umtausch von alten Fahrzeugpapieren in neue EU-Fahrzeugpapiere, für die Erfassung von Technikdaten, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen usw.) anfallen.

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