Bauantrag - Zeitgewinn durch vollständige Unterlagen


Das Bauamt ist gerne bereit, mit Ihnen bzw. Ihrem Entwurfsverfasser im Zusammenhang mit Ihrem Baugesuch offen stehende Fragen vor Einreichung des Bauantrages abzuklären bzw. Sie zu beraten. Eine Bauberatung kostet Sie nichts, erspart aber häufig Umplanungen.

Der Bauantrag ist mit den entsprechenden amtlich eingeführten Vordrucken zu stellen. Diese können hier heruntergeladen werden.

Bezüglich der Frage, WO der Bauantrag einzureichen ist, verweisen wir auf den Punkt „Digitaler Bauantrag“ – hier sind Informationen zur Neuregelung der Zuständigkeit enthalten.

Für gewerbliche Bauvorhaben ist in der Regel eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Informationen zu den hierzu erforderlichen Angaben finden Sie hier.

Als Bauherr können Sie wesentlich zur Beschleunigung  des Baugenehmigungsverfahrens beitragen, wenn Ihr Bauantrag eindeutig formuliert und mit vollständigen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung eingereicht wird. Auch ist eine ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung unbedingt erforderlich (weiteres hierzu siehe Punkt 3.2).

Einige Unterlagen und Angaben, die bei der Antragstellung immer wieder fehlen, seien hier angeführt:

  1. Vollständig ausgefüllte Vordrucke
  2. Zustimmung aller Nachbarn mit Angabe der Flurnummer (Ziffer 4 Antragsformular).
  3. Aktueller amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000 ohne eigene Einzeichnungen. Diesen erhalten Sie beim Vermessungsamt und teilweise auch bei den Städten und Gemeinden.
  4. Eigener, gezeichneter Lageplan Maßstab 1:1000 mit Eintragungen, vor allem der Grenzabstände, Abstandsflächen, Ergänzung der vorhandenen Gebäude, die im amtlichen Lageplan nicht erfasst sind, Straßenbezeichnung, Hausnummer.
  5. Lageplan Maßstab 1:5000 zur Übersicht bei Außenbereichsvorhaben.
  6. Berechnung des umbauten Raumes.
  7. Vollständige Baubeschreibung.
  8. Berechnung der Baukosten.
  9. Bei Anbauten zeichnerische Darstellung im Grundriss und Aufriss der anschließenden Gebäude.
  10. Berücksichtigung von Gefälle auf dem Baugrundstück; Höhenaufnahme bei Hanggebäuden.
  11. Gebäudeschnitte mit Darstellung der Treppen einschließlich des Steigungsverhältnisses.
  12. Grundstücksgrenzen, Grenzabstände.
  13. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
    - Merkblatt zur Betriebsbeschreibung

Nähere Angaben zu den erforderlichen Bauvorlagen finden Sie hier.

Weitere Auskünfte hierzu kann Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser geben.

Zum Teil ist es erforderlich, bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages Fachbehörden (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Staatliches Bauamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten usw.) einzuschalten. Dies kann zusätzlichen Zeitaufwand verursachen.

Bei Vorhaben, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Teilbaugenehmigung für bestimmte Bauarbeiten, beispielsweise den Erdaushub zu beantragen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bauabsichten sich nach Ihren Vorstellungen verwirklichen lassen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) an die Baugenehmigungsbehörde zu stellen. Hier kann jedoch nicht das gesamte Bauvorhaben an allen erforderlichen Vorschriften gemessen werden, dies ist Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens.
Lediglich spezielle Einzelfragen können verbindlich geklärt werden. Diese Fragen sind so zu stellen, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden können.

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