Nicht genehmigungspflichtige (sog. verfahrensfreie) Bauvorhaben


Im sog. Außenbereich, d. h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, sind fast alle baulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig.

Im sog. Innenbereich, d. h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, dürfen u. a. ohne Genehmigung errichtet werden

  • Gebäude mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³.
  • Garagen und überdachte Stellplätze im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (BayBO) mit einer Fläche bis zu 50 m².

Auch die Errichtung und Änderung von Fenstern und Türen in Gebäuden ist verfahrensfrei.

Sowohl im Außen- als auch im Innenbereich entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die bauliche Anlage gestellt werden. Hier geht es insbesondere um die Abstandsflächen, den Brandschutz etc. Bei Bauvorhaben im Bereich des Landschaftsschutzgebietes "Bayer. Rhön", in Naturschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder Wasserschutzgebieten etc. sind gesonderte Anträge zu stellen. 

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen, wir beraten Sie gerne!

 

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