Wohnraumförderung

Ihre Kontaktpersonen sind:

  • Für Förderanträge:
    erreichbar Montag bis Freitag
    Frau Diemer
    Tel: 0971/801-4150

  • Für Wohnberechtigungsbescheinigungen:
    erreichbar Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Frau Kerstin Bühner
    Tel: 0971/801-4130

Staatliche Wohnraumförderung

  1. Welche Fördermöglichkeiten beim Neubau oder Erwerb von Eigenheimen/Eigentumswohnungen bzw. bei der Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung gibt es?
  2. Was ist zu beachten?
  3. Welche Unterlagen werden für das Informationsgespräch benötigt?


Sozialwohnungen

  1. In welchen Orten gibt es geförderte Mietwohnungen?
  2. Wer ist wohnberechtigt?
  3. Wohnberechtigungsschein; Beantragung


Interessante Links

  1. Bayer. Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo)
  2. Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern 
  3. KfW Förderbank - Bauen, Wohnen, Energie sparen
  4. Das Info-Portal zu Bauförderung, Baufinanzierung und Bauberatung

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