Immissionsschutz


Anlagengenehmigung:

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen bedürfen einer Genehmigung.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.


Anlagenüberwachung:

Unabhängig von der Pflicht eines Anlagenbetreibers zur Eigenüberwachung unterliegen Errichtung und Betrieb von Anlagen der Überwachung durch die zuständigen Behörden (§§ 52 bis 52 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)).

Hier finden Sie unter anderem den Überwachungsplan, das Überwachungsprogramm sowie Überwachungsberichte für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie gemäß § 52 a BImSchG.


Beschwerden:

Beschwerden über Umwelteinwirkungen (Immissionen), wie z. B. Lärm oder Luftverunreinigungen, die von Anlagen ausgehen, werden von der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen bearbeitet.

Möchten Sie uns eine Beschwerde mitteilen, die den Fachbereich Immissionsschutz betrifft, dann können Sie dies mit mithilfe eines digitalen Formulars auf der nachfolgenden Seite tun. 


Öffentliche Bekanntmachungen:

Hier können Sie Bekanntmachungen von aktuellen Genehmigungsvorhaben, Genehmigungsbescheiden, Erörterungsterminen sowie in diesem Zusammenhang auch Bekanntmachungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einsehen. 


Umsetzung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV):

Auf der nachfolgenden Seite finden Sie Informationen zum Anwendungsbereich der 44. BImSchV, zu bestehenden sowie Neuanlagen, zu Betreiberpflichten und zur Registrierung von Feuerungsanlagen.  


Downloads / Links:

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