Gesetzliche Verankerung der Kommunalen Jugendarbeit


Die Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit werden durch gesetzliche Vorgaben definiert. Sie übernimmt für den Leistungsbereich § 11 SGB VIII „Jugendarbeit“ und § 12 SGB VIII „Förderung der Jugendverbände“ die Gesamtverantwortung des Landkreises Bad Kissingen (die dieser als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII hat).

§ 79 SGB VIII (Auszug für die Kommunale Jugendarbeit):
Der Landkreis/Die Kommunale Jugendarbeit soll gewährleisten, dass die zur Kinder- und Jugendarbeit erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

§ 11 SGB VIII „Jugendarbeit“, das heißt:
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen

  • an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden.
  • geeignet sein, die Kinder und Jugendlichen zur Selbstbestimmung zu befähigen
  • zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Jugendarbeit wird von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend angeboten, außerdem von anderen Trägern der Jugendarbeit und vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (= Landkreis Bad Kissingen/Kommunale Jugendarbeit).

Hier im Landkreis Bad Kissingen werden weit über 90% aller Angebote der Jugendarbeit (ehrenamtlich) von Verbänden, Vereinen und Gruppen organisiert und durchgeführt. Die Kommunale Jugendarbeit ist dafür zuständig, bei entsprechendem Bedarf subsidiär ergänzende Angebote/Maßnahmen der Jugendarbeit anzubieten, wenn diese nicht von anderen Strukturen der Jugendarbeit geleistet werden können.

§ 12 SGB VIII „Förderung der Jugendverbände“, das heißt:
Der Landkreis hat die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen zu fördern.

Jugendarbeit wird von jungen Menschen in Jugendverbänden und Jugendgruppen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (= Kreisjugendring) werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

Der Landkreis Bad Kissingen überweist seine finanzielle Förderung der Jugendarbeit an den hiesigen Kreisjugendring. Hier im Landkreis Bad Kissingen sind alle Formen der Jugendarbeit im Kreisjugendring vertreten. Somit entscheidet die Jugendarbeit selbst über die Förderrichtlinien, nach denen die finanzielle Förderung des Landkreises verteilt wird.

 

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