Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
-Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA)

Die FQA des Landratsamtes Bad Kissingen ist zuständige Aufsichtsbehörde für alle im Landkreisgebiet bestehenden 

  • stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
  • ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und
  • betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung

Alle der o. g. Einrichtungen unterliegen dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und damit der staatlichen Heimaufsicht.


Die Aufgaben der FQA sind insbesondere
 

  • der Schutz der Interessen und Bedürfnisse alter und pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit Behinderung, 
  • die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege von Bewohner/innen in den o. g. Wohnformen,
  • die Beratung von Bewohner/innen der o. g. Wohnformen und deren Angehörigen, von Trägern und Leitungen der o. g. Wohnformen sowie sonstigen Interessenten und
  • die Beratung bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe.

Durch regelmäßige, i. d. R. unangemeldete Begehungen in den stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe wird die Einhaltung der personellen, hygienischen, pflegerischen und auch baulichen Standards überwacht. Dabei stehen die Bedürfnisse und das Wohl der Bewohner/innen der Einrichtung stets im Vordergrund.

Die Prüfungen erfolgen nach dem Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Bayern. Die Prüfberichte zu den Einrichtungsbegehungen werden veröffentlicht, sofern der Einrichtungsträger einer Veröffentlichung ausdrücklich zustimmt (siehe hierzu Beschluss des BayVGH vom 09.01.2012, Az. 12 CE 11.2685). Die Träger der Einrichtung haben dabei die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu erstellen, welche dann zusammen mit dem Prüfbericht auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht wird.

Heimbewohner/innen und deren Angehörige bzw. Betreuer, aber auch Heimbeiräte sowie alle Personen, die ein berechtigtes Interesse haben (z. B. Mitarbeiter/innen von Einrichtungen, Hausärzte, usw. können sich mit ihren Fragen oder Anliegen jederzeit an die FQA des Landratsamtes wenden. Auf Wunsch werden alle Informationen vertraulich behandelt.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links finden Sie außerdem jeweils eine Übersicht über die stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und ambulanten Pflegedienste im Landkreis Bad Kissingen:


Weiterführende Links: 

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