Bildung und Teilhabe


Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:

  1. Kostenübernahme für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung.
  2. Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schüler und für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
  3. persönlicher Schulbedarf (ausgenommen: Verbrauchsmaterialien).
  4. Schülerbeförderungskosten (soweit sie nicht von Dritten übernommen werden).
  5. Lernförderung/geförderter Nachhilfeunterricht.
  6. Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten.
  7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Leistungen können beantragen:

  1. Sozialgesetzbuch II - Leistungsbezieher (Hartz IV)
  2. Sozialgesetzbuch XII - Leistungsbezieher (Grundsicherung/Sozialhilfe)
  3. Leistungsbezieher nach dem WoGG (Wohngeld/Lastenzuschuss)
  4. Leistungsbezieher von Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz

Leistungsantrag/Leistungsbeginn:

Die Leistungen werden grundsätzlich auf Antrag und ab Antragsmonat gewährt.

Mit dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über den Bezug von SGB II-, SGB XII-, Kinderzuschlags- oder Wohngeld-Leistungen einzureichen.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie, die Unterlagen auf dem Postweg zu übermitteln oder in den Briefkasten des Landratsamtes Bad Kissingen einzuwerfen. Um eine reibungslose Zuordnung zu gewährleisten, kennzeichnen Sie die Unterlagen bitte mit dem Vermerk „Bildung und Teilhabe“ und vermerken Sie bitte eine Telefonnummer für Rückfragen. Selbstverständlich stehen wir zur Beratung und für Nachfragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
 


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