Beglaubigung von Urkunden für die Verwendung im Ausland


Legalisation:

Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland in der Regel nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die jeweils zuständige Vertretung des ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation).

Vor der Legalisation durch die jeweils zuständige Auslandsvertretung ist die Beglaubigung der deutschen Dokumente durch die zuständigen deutschen Behörden erforderlich.

Apostille:

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, genügt es, die benötigten Dokumente mit einer Apostille zu versehen. Mit der Apostille wird die deutsche öffentliche Urkunde direkt im Ausland anerkannt, muss also nicht mehr bei der jeweiligen Auslandsvertretung vorgelegt werden.

Allgemeine Hinweise:

Für die Beglaubigung von Urkunden und Dokumenten für die Legalisation sowie für die Erteilung einer Apostille auf Urkunden und Dokumenten, die von einer Behörde (Ausnahme Gerichte und Notare) im Regierungsbezirk Unterfranken ausgestellt worden sind, ist die Regierung von Unterfranken zuständig. Weitere Information zu diesem Verfahren, zu Ansprechpartnern, Öffnungszeiten, Anschrift und Telefonnummer, finden Sie auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken.

Vor Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation oder Erteilung einer Apostille durch die Regierung von Unterfranken müssen die von Ihrem Standesamt oder Ihrer Wohnsitzgemeinde im Landkreis Bad Kissingen ausgestellten Urkunden oder Dokumente vom Landratsamt Bad Kissingen vorbeglaubigt und dann der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

Die Vorlage kann von Ihnen persönlich erfolgen, um Ihnen jedoch unnötige Wege zu ersparen, ist eine Abwicklung auf dem Postweg möglich, nimmt dann aber eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch. Sofern Sie die Dokumente auf dem Postweg an das Landratsamt Bad Kissingen versenden, achten Sie bitte darauf, neben Ihrer Anschrift auch den Staat anzugeben, in dem die Urkunden oder Dokumente vorgelegt werden sollen.

 

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