Umtausch eines Führerscheins

Beschreibung:

Seit 19.01.2013 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig. Jeder Führerschein, der vor diesem Datum ausgestellt wurde, muss gegen ein neues Dokument ausgetauscht werden.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den Umtauschfristen


Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Antragsformular und Unterschriftsblatt (kann vor Ort ausgefüllt werden)
  • bisheriger Führerschein
  • sofern der Papierführerschein nicht beim Landkreis Bad Kissingen ausgestellt wurde, zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat
  • sofern Land- oder Forstwirtschaft besteht: Kopie Beitragsbescheid BG oder sonstiger Nachweis

Bei Antragstellung durch einen Dritten zusätzlich:

  • Vollmacht
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
     

Kosten:

30,30 €


Rechtsgrundlagen:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


Link zu weiteren Informationen:

BayernPortal des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales

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