Mit Einführung neuer Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern als auch des neuen Fahrzeugscheins mit verdeckten Code-Nummern zum 01.01.2015 besteht die Möglichkeit das Fahrzeug Online außer Betrieb zu setzen.
Durch das Freilegen der Code-Nummern kann das Fahrzeug über das BÜRGERSERVICEPORTAL außer Betrieb gesetzt werden. Nach Anmeldung im Bürgerportal müssen die Kennzeichen sowie die drei Code-nummern (Plakette, Kennzeichenschild vorn, Plakette Kennzeichenschild hinten und Fahrzeugschein)eingegeben werden. Die Entrichtung der Gebühren erfolgt über eine Bezahlsystem. Sind die Angaben zum Kennzeichen und zu den Codenummern korrekt und ist die Gebühr entrichtet, gilt das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt als außer Betrieb gesetzt.
Der Halter oder Antragsteller erhält von der Zulassungsbehörde eine Bestätigung über die Außerbetrieb-setzung. Dies erfolgt per Post oder per Mail, soweit der Antragsteller diesen Zugangsweg eröffnet hat.
Nähere Einzelheiten erhalten Sie nach Anmeldung im Bürgerportal.