Erlaubnisse für Umzüge, Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Wallfahrten


Veranstaltungen bei der Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind nach § 29 StVO erlaubnispflichtig.

Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder des Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
 

Mögliche Genehmigungspflichtige Veranstaltungen

  • motorsportliche Veranstaltungen
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Radtouristikveranstaltungen (Teilnehmeranzahl mehr als 50 Personen)
  • Volksmärsche, Volksläufe
  • Umzüge
  • Straßenfeste, Märkte

Ist für die Veranstaltung eine Sperrung einzelner Straßenabschnitte erforderlich, so ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig.

Hierbei ist vor Antragstellung mit der Gemeinde abzuklären, ob diese die Anordnung vollzieht, da Privatpersonen oder Vereine keine Berechtigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben.

Zusätzlich zum Antrag ist noch eine Veranstaltererklärung und eine Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
 

Formulare Veranstaltung:


Formulare Wallfahrt:

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