Staatsangehörigkeitsrecht

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist zuständig für:

  • Einbürgerungen
  • Staatsangehörigkeitsausweise
  • Paß- und Melderecht


Einbürgerungen

Antrag, benötigte Unterlagen und weitere Informationen:

  1. Bitte machen Sie zuerst den Quick-Check zur Einbürgerung, um Ihre Erfolgsaussichten zu überprüfen. 
  2. Nur wenn Sie aufgrund des Quick-Checks die Kriterien einer Einbürgerung erfüllt haben, füllen Sie bitte den Fragebogen für die Antragsstellung aus. Senden Sie uns diesen bitte zurück an staatsangehoerigkeit@kg.de (Fragebogen: Siehe unten)
  3. Der Fragebogen wird von uns ausgewertet, dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. 
  4. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns wieder Nachricht. Wir senden Ihnen weitere Informationen zur Antragstellung, eine Liste mit den benötigten Unterlagen und dem Einbürgerungsantrag zu.

Weitere Informationen:

Staatsangehörigkeitsausweise

Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass hierfür grundsätzlich ein berechtigtes Sachbescheidungsinteresse zu Grunde zu liegen hat.


Formulare:


Zuständigkeiten:

Buchstaben A-M

Frau Shadi Lara Molnar
Tel: 0971/801-3240

Buchstaben N-Z
(Arbeitstage: Mo - Fr 8 bis 12 Uhr, Do 14 bis 17 Uhr)​​​​​​​

Frau Tina Zirkelbach
Tel: 0971/801-3245

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