Verpflichtungserklärungen für einen kurzen Aufenthalt

Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt.

Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?

Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch "Schengen-Visum" oder "Touristen-Visum" genannt. Nähere Informationen zum Visum für Kurzaufenthalte finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/schengenvisa

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein ausreichendes Arbeitseinkommen nachgewiesen sowie vorab eine Krankenversicherung für den Gast abgeschlossen werden. Da bei der Berechnung des ausreichenden Einkommens sowohl die Größe Ihrer Familie als auch die Höhe Ihrer Miete zu berücksichtigen ist, muss die Bonität individuell berechnet werden. Ob Ihr Einkommen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichend ist, können Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin abklären. 

Wir verweisen auf das unten beigefügte Merkblatt!

Um einen Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung prüfen zu können ist es erforderlich, dass Sie die Antragsunterlagen vorab einreichen. Welche Nachweise benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. 

Aufgrund der hohen Anfragen nach Verpflichtungserklärungen und den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand kann eine Terminvergabe erst in 3 - 4 Wochen und nach Eingang aller genannten Unterlagen erfolgen. Wir bitten dies bei Ihrer Antragsstellung zu berücksichtigen und danken vielmals für Ihre Geduld. Gerne kommen wir Ihnen bei dringlichen Fällen entgegen! Setzen Sie sich hierfür mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung. 

Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung online abgeben


Formulare:

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