Fischereischeine für Jugendliche / Kosten


Der Jugendfischereischein kann ohne vorherige Fischerprüfung ab Vollendung des 10. Lebensjahres und vor Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden. Der Jugendfischereischein berechtigt ausnahmslos nur zum Fischfang nur in verantwortlicher Begleitung einer erwachsenen Person mit vollgültigem Fischereischein. Dieser Jugendfischereischein wird für die Zeit von der Ausstellung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt.

Kosten des Jugendfischereischeins:

  • Die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt in jedem Fall 5,00 €.
     
  • Die Fischereiabgabe ist auf 10,00 € für die gesamte Geltungsdauer, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlich möglichen Geltungsdauer festgesetzt.

Weiter gehende Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde.

 

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