Informationen zu anzeigepflichtigen Anlagen gemäß geänderter Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011

Novellierung der Trinkwasserverordnung (Stand 01.11.2011)

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung hat - neben den bestehenden - neue Pflichten für die Betreiber verschiedener Wasserversorgungsanlagen eingeführt. Erstmals müssen jetzt neben den zentralen Erwärmungsanlagen, in denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, auch Wassererwärmungsanlagen z. B. in Wohn- und Bürogebäuden untersucht werden.

Als Großanlage gilt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Anlage mit einem zentralen Wasserwärmespeicher von mehr als 400 Liter oder einem Leitungsinhalt von mehr als 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Ein- und Zweifamilienhäuser fallen nicht unter diese Regelung. Anzeigepflichtig sind der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage.

Seit Dezember 2012 gilt die geänderte Fassung des Trinkwasserverordnung.
Siehe hierzu auch die Erläuterung des Umweltbundesamtes.

Wir bitten Sie Überschreitungen des Maßnahmenwertes an das für Sie örtlich zuständige Gesundheitsamt - hier

Gesundheitsamt Bad Kissingen
Landratsamt Bad Kissingen
Salinenstr. 1
97688 Bad Kissingen

oder an Fax-Nummer 0971/801-8133
oder per Email an gesundheitsamt@kg.de
mit der Anzeige einer überschreitung des techn. Maßnahmewertes für Legionellen zu melden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dort finden Sie auch eine Rubrik FAQ’s zu diesem Thema und zum Thema Legionellen.

Trinkwasseruntersuchungen inklusive der Probenahme dürfen nur von Untersuchungslaboren durchgeführt werden, die die Vorgaben des § 15 Abs. 4 TrinkwV erfüllen. Die für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenen Untersuchungslabore werden von den Bundesländern in einer Liste bekannt gemacht. Die in anderen Bundesländern gelisteten Untersuchungslabore können ebenfalls in Bayern tätig werden.

 Im Landkreis Bad Kissingen sind folgende Labore gelistet:

Dr. Nuss, Institut für Wasser-, Umwelt- und Qualitätskontrolle
97688 Bad Kissingen, Schönbornstraße 34

Labor L + S AG
97708 Bad Bocklet-Großenbrach, Mangelsfeld 4

Institut Romeis Bad Kissingen GmbH
97723 Oberthulba, Schlipfhoferstraße 21

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