Warum gibt es eine Abschussplanung?


Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Innerhalb der hierdurch gebotenen Grenzen soll die Abschussregelung dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.
Wie schon im Bereich "Jagdreviere" erwähnt gibt es im Landkreis Bad Kissingen 250 Jagdreviere, die der Abschussplanung unterliegen.

In den meisten dieser Reviere darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der von der Unteren Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen ist.

So ist für jedes Revier ein Abschussplan für Rehwild, sowie für Reviere, die einer Hochwildhegegemeinschaft angehören, zusätzlich ein Rotwildabschussplan zu erstellen. Der Rehwildabschussplan wird für 3 Jagdjahre aufgestellt, der Rotwildabschussplan jeweils für ein Jagdjahr. Der Abschussplan von Schalenwild (u. a. Reh- und Rotwild) muss dem Gunde nach erfüllt werden. Mittlerweile lassen die Gesetze allerdings Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten zu (abhängig von der Empfehlung der zuständigen Forstämter)! Die Untere Jagdbehörde lässt sich regelmäßig den erfolgten Abschuss melden, um die Erfüllung des Abschussplanes zu überwachen. Sollte der Abschussplan nicht im ausreichenden Maße erfüllt werden, hat die Untere Jagdbehörde verschiedene Möglichkeiten, die den Revierinhaber dazu anzuhalten sollen, den Abschussplan zu erfüllen.

 

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