Gewalt gegen Frauen

HILFE RUND UM DIE UHR UNTER 08000 116 016

Viele Frauen sind von Gewalt betroffen: Sie werden belästig, bedroht oder verletzt. Ab sofort können sie unter der deutschlandweit einheitlichen Rufnummer 08000 116 016 Hilfe bekommen.

Die Bundesregierung schafft mit dem "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" erstmals einen bundesweiten und jederzeit erreichbaren Zugang zu Erstberatung und Information.

Die Bundesfamilienministerin sagte zur Einführung der neuen Nummer: "Mit dem Hilfetelefon setzen wir ein klares Zeichen: Wir stehen den Frauen bei, die belästigt, bedroht, angegriffen oder verletzt wurden – und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit."

In Deutschland gibt es zwar schon ein dichtes Netz von Unterstützungseinrichtungen für Frauen.
Viele Betroffene wissen jedoch nicht, an wen sie sich wenden können.
Es fehlte bisher ein Angebot, das leicht erreichbar und anonym Hilfe bietet. Und es fehlte ein Angebot, das den Frauen den Weg zu Unterstützungsangeboten vor Ort weist. Das neue bundesweite Hilfetelefon schließt diese Lücke.

Anonyme und vertrauliche Beratung

Das Telefon steht nicht nur Frauen zur Verfügung, die von Gewalt betroffen sind. Hilfe können auch Menschen aus deren sozialen Umfeld beanspruchen sowie Personen, die beruflich oder ehrenamtlich diese Frauen beraten und unterstützen.

Am Telefon bieten qualifizierte Beraterinnen anonym und vertraulich Erstberatung und Informationen.
Außerdem vermitteln sie die Frauen an Anlaufstellen vor Ort weiter.

Kostenlose Rufnummer: 08000 116 016

Das Hilfetelefon ist kostenlos und rund um die Uhr unter der Nummer 08000 116 016 freigeschaltet.
Die Hilfeleistung wird barrierefrei und bei Bedarf mehrsprachig angeboten. Zudem ist eine Beratung auch über E-Mail oder online möglich.

Die Bundesregierung setzt mit dem Hilfetelefon ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags zur Prävention von Gewalt gegen Frauen um.

Organisatorisch ist das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums.

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