Änderungen im Tierarzneimittelrecht – Informationen für Tierhalter

Seit dem 01.01.2023 gelten neue Regelungen zum Tierarzneimittelrecht, insbesondere zum nationalen Antibiotikaminimierungskonzept.

Tierärzte/-innen müssen alle Antibiotikaverwendungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten in einer Datenbank melden.

Die Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten müssen halbjährlich Meldungen zu ihrem Tierbestand bzw. zu Bestandsveränderungen durchführen, wenn sie Tiere bestimmter Nutzungsarten halten und wenn die Tierzahl die jeweils geltende Bestandsuntergrenze überschreitet.

Merkblätter zu den neuen Regelungen und die Angaben zu den Nutzungsarten sowie Bestandsuntergrenzen finden Sie hier für RINDER, SCHWEINE, HÜHNER und PUTEN.

Weitere Informationen:
Die Website des LGL wird derzeit aktualisiert. Hier finden Sie neben den o.g. Unterlagen auch einen Tierzahlrechner zur Ermittlung der relevanten Tierzahlen im Bestand: www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
 

zurück