Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung

Dieses Gesetz regelt im Einzelnen die Anforderungen an Händler, Sammelstellen, Transportmittel und Gesundheitsstatus der Tiere, die transportiert werden sollen.

Stellt die zuständige Behörde beim Transport der Tiere fest, dass eine Seuchenverbreitung nicht auszuschließen ist, so kann bei diesen Tieren die Quarantäne oder Tötung angeordnet werden.

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