Führerschein-Pflichtumtausch: Das sind die aktuellen Fristen

Sie sind noch im Besitz eines Papierführerscheins und zwischen 1953 und 1970 geboren? Dann wird es höchste Zeit, die grau- oder rosafarbenen Dokumente in das fälschungssichere Scheckkartenformat umtauschen zu lassen: Tatsächlich ist bereits am 19.01.2024 die Umtauschfrist abgelaufen, die Dokumente sind seit diesem Datum ungültig. „Wenn Verkehrsteilnehmer dieser Altersgruppe keinen neuen Führerschein mit sich führen, ist das eine Ordnungswidrigkeit“, darauf weist Ralph Heinrich, Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt Bad Kissingen, hin. 

Noch bis 19. Januar 2025 haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, ihren Führerschein umzutauschen, wenn sie ab 1971 geboren wurden und ihre Fahrerlaubnis noch auf Papier gedruckt ist. „Wir bitten die Betroffenen, nicht bis zum letztmöglichen Termin zu warten, sondern den Führerschein schon im Laufe des Jahres umzutauschen“, so Heinrich. „Gerne auch sofort, denn aktuell gibt es für die Bürger und Bürgerinnen kaum Wartezeiten in der Fahrerlaubnisbehörde.“ Die Erfahrung zeige allerdings, dass es um den 19. Januar jedes Jahr zu einer erhöhten Terminnachfrage kommt. 

Die neuen Führerscheine nach diesem Pflichtumtausch sind dann 15 Jahre gültig. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 30,30 Euro an, inklusive der Versandkosten nach Hause. Bis man den neuen EU-Kartenführerschein in den Händen hält, vergehen etwa 3 Wochen. 

Der Aufruf zum Umtausch für Bürger und Bürgerinnen mit Plastikkarten-Führerscheinen startet erst ab dem Jahr 2025. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Dienstleistung in der Fahrerlaubnisbehörde – wie im Übrigen auch in der Zulassungsbehörde - nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamtes erfolgen kann.

Mehr Infos zum Führerschein-Pflichtumtausch und den Fristen gibt es hier.

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