Aktuelle Fördermöglichkeiten/-konditionen für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen

Geldscheine

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen an.

Die LfA Förderbank Bayern (www.lfa.de) ist das Kreditinstitut des Freistaates Bayern zur Förderung der bayerischen Wirtschaft. Sie ist eine eigenständige Spezialbank für eine umfassende Wirtschaftsförderung in Bayern und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen im Entwicklungsprozess vor dem Hintergrund sich dynamisch ändernden Märkten zu begleiten und ihnen Hilfestellung bei Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu geben.

KfW Bankengruppe (Bund): www.kfw-mittelstandsbank.de
Hier finden Sie das komplette Förderprodukt- und Beratungsangebot des Bundes für Existenzgründer und Mittelstand zusammengefasst.

Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums:
www.foerderdatenbank.de

Förderkompass des BAFA

Der gerade aktualisierte Förderkompass des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fasst die Zuschussprogramme auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.

Das BAFA setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zahlreiche Förderprogramme um, die einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen leisten.

  • Der Energiebereich des BAFA leistet mit seinen Förderprogrammen einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende und zum Schutz des Klimas. Die Programme richten sich vor allem an private Haushalte sowie an kleine und mittelständische Unternehmen, die in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien investieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet beispielsweise Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung. Der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen in der Mobilität ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem Umweltbonus bietet die Bundesregierung einen guten Anreiz, um auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.
     
  • Im Bereich der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung unterstützen die Programme beim BAFA die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen. Dies reicht von der Handwerksförderung, dem INVEST-Programm für Zuschüsse für Wagniskapital, der Förderung von Unternehmensberatungen bei KMUs, über die Fachkräftesicherung bis zur Unterstützung bei der Erschließung von ausländischen Märkten.

Die sogenannte Regionalförderung im Landkreis Bad Kissingen (Zuschuss):

bills-496229_640

Der Landkreis Bad Kissingen gehört zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Hier ist der Einsatz des Bayerischen regionalen Förderprogramms möglich, dessen vorrangiges Ziel die Schaffung und der Erhalt bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ist.

Wer wird gefördert?

Es können derzeit Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, des Handels, des Fremdenverkehrs- und des Dienstleistungsgewerbes gefördert werden. Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter € 10 Mio. Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Umsatz unter 50 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. €. Von der Regionalförderung sind gewisse Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen. Hierzu zählen u.a.: Land und Forstwirtschaft, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe, Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien (mit mehr als 60 Betten), und Altenheime, Bereiche der Kunstfaserindustrie, Bereiche der Verarbeitung u. Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Was wird gefördert?

Als grundsätzlich förderfähig werden Investitionsvorhaben im Bereich Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe angesehen, die den Primäreffekt erfüllen, d. h. der Umsatz wird mehrheitlich überregional getätigt. Hierzu zählen: Die Errichtung, die Erweiterung, die Umstellung oder grundlegende Modernisierung/Rationalisierung, der Erwerb und die Verlagerung einer gewerblichen Betriebsstätte; Maßnahmen zur Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien. Die Mindestinvestitionssumme beträgt in der Regel bei Rationalisierungs- und Modernisierungsinvestitionen bzw. bei Erweiterungsinvestitionen 500.000 €. In besonders regionalwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben kann die Mindestinvestitionssumme bis auf  250.000 € reduziert werden, sofern mindestens 20 Dauerarbeitsplätze gesichert oder 10 neue geschaffen werden. Im Landkreis Bad Kissingen gilt generell als Mindestinvestitionssumme 200.000 €. Zu den förderfähigen Kosten können bei kleinen Unternehmen bis zu 20 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 10 % Zuwendung gewährt werden. Generell kommen für die Förderung nur solche Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Volumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Betriebes erfordern. Bei der Fremdenverkehrsförderung beträgt die Mindestinvestitionssumme 100.000 € (20 % Zuschuss).

Wie wird gefördert?

Die Förderung, global als Zuwendung bezeichnet, kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Herabzinsung eines LfA-Darlehens gewährt werden.

Die Regierung von Unterfranken steht Ihnen gemeinsam mit der Landkreisverwaltung für ein umfassendes Beratungsgespräch über Fördervoraussetzungen und die mögliche Förderhöhe gerne zur Verfügung. Telefon: 0931 380-1732. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

zurück