Zweck der Ausschreibung ist es, die öffentlichen Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren zu vergeben.
Das am häufigsten durchgeführte Verfahren ist hierbei die öffentliche Ausschreibung; das bedeutet, dass jede geeignete Firma aus Deutschland ein Angebot abgeben darf.
Unter einem Auftragswert von 100.000 € netto dürfen öffentliche Auftraggeber beschränkte Ausschreibungen durchführen. Das bedeutet, dass man geeignete Firmen nach freier Wahl zur Angebotsabgabe auffordern darf. Andere Firmen sind von solchen Verfahren ausgeschlossen; der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Firmen nach Möglichkeit bei mehreren aufeinander folgenden beschränkten Ausschreibungen zu wechseln.
Ab gewissen Schwellenwerten sind die öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, EU-weite Ausschreibung durchzuführen; das bedeutet, dass auch Firmen aus dem EU-Ausland Angebote abgeben dürfen.
Wir veröffentlichen alle öffentlichen bzw. EU-weiten Ausschreibungen ausschließlich auf www.vergabe.bayern.de.
Zentrale Beschaffungsstelle
Die Kommunen Bad Brückenau, Hammelburg, Aura an der Saale, Burkardroth, Elfershausen, Fuchsstadt, Geroda, Hammelburg, Motten, Oberleichtersbach, Oberthulba, Oerlenbach, Riedenberg, Schondra, Sulzthal, Wartmannsroth und Zeitlofs sind der Zentralen Beschaffungsstelle beim Landkreis Bad Kissingen beigetreten.
Der Landkreis führt auf Anforderung Vergabeverfahren für diese Kommunen durch.
Die Entscheidung über die Beschaffung und den verfahrensabschließenden Zuschlag verbleibt jedoch bei den Kommunen.
Auftragsberatungszentrum Bayern (ABZ)
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) berät bayerische Unternehmen, die sich für die Teilnahme an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand interessieren. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen haben hier Beratungsbedarf und nutzen die Chancen, die der öffentliche Markt bietet, zu wenig. In der allgemeinen Wahrnehmung gilt die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu Unrecht als kompliziert. Unkenntnis der Vergaberegeln führt leider oft zu erfolglosen und unbefriedigenden Ergebnissen bei der Teilnahme. Dem möchte das ABZ mit seinem Beratungsangebot entgegenwirken.
- Sie interessieren sich für öffentliche Ausschreibungen, sind aber nicht sicher, wie Sie ein fehlerfreies Angebot abgeben?
- Sie suchen nach neuen Geschäftsmöglichkeiten auf dem öffentlichen Markt, oder möchten erfahren, ob Ihr Produkt, oder Ihre Dienstleistung überhaupt nachgefragt wird?
- Vielleicht haben Sie sich schon an Ausschreibungen beteiligt und möchten Ihre Chancen erhöhen?
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Bad Kissingen bietet Ihnen zusammen mit dem ABZ die Gelegenheit, Ihre persönlichen Fragen zur Teilnahme an Vergabeverfahren zu stellen. Es erfolgt allerdings keine Beratung zur Teilnahme an Bauausschreibungen.
Unternehmen, die Interesse bzw. Bedarf an einem virtuellen Sprechtag haben, können sich dazu bei uns melden. Telefon 0971 801-5180.