Es wird gebeten, für jede Vorsprache einen Termin zu vereinbaren. Bei Vorsprache ohne entsprechenden Termin ist nicht gewährleistet, dass Ihrem Anliegen umgehend entsprochen werden kann, insbesondere kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
- Ausländerrecht
- Asylangelegenheiten
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
- Aushändigung Aufenthaltstitel, Überträge
Öffnungszeiten:
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