Waffen und allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen:
- Merkblatt zu den häufigsten Fragen und Antworten zum 3. WaffRÄndG
Fragen und Antworten zum neuen NWR II für Händler und Hersteller
Anzeige- und Mitteilungspflichten im Nationalen Waffenregister - Private Waffenankäufe und -verkäufe
Kurzbeschreibung
Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.
Kosten
Waffenrechtliche Erlaubnisse sind wie auch andere staatliche Erlaubnisse gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebühren können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) erfragen oder über die entsprechende Leistungsbeschreibung (siehe "Verwandte Themen") aufrufen.
Verwandte Themen:
- Waffenprüfung; Durchführung
- Waffenschein; Beantragung
- Waffenbesitzkarte; Beantragung
- Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
- Waffen; Informationen über Erlaubnis
- Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
- Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
- Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
- Merkblatt: Aufbewahrung von Waffen und Munition i.S.d. WaffG
Dokumente:
- Antrag kleiner Waffenschein
- Merkblatt kleiner Waffenschein
- Antrag für eine waffenrechtliche Erlaubnis
- Anzeige über den Erwerb/Überlassung erlaubnispflichtige Schusswaffen
- Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
- Antrag Verlängerung oder Änderung des Europäischer Feuerwaffenpass
- Anzeige Magazine LRA KG
- Anlage zur Anzeige Magazine LRA KG
- Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung SprengG
- Bestätigung Unbedenklichkeit gem. § 27 SprengG
- Antrag Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen
- Anzeige für deaktivierte Schusswaffen