Fischereiwesen


Das Aufgabengebiet Fischereiwesen umfasst u. a. die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen. Außerdem werden Fischereipachtverträge geprüft, Genehmigungen zum elektrischen Fischen erteilt sowie Fischereiaufseher bestätigt. Der Unteren Fischereibehörde obliegt daneben noch die staatliche Aufsicht über das Fischereigesetz.

Wenn Sie mit Handangeln den Fischfang ausüben möchten, benötigen Sie neben einem Fischereierlaubnisschein auch den Fischereischein.
Den Fischereischein können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen, wobei grundsätzlich zwischen dem Erwachsenen- und dem Jugendfischereischein unterschieden wird.
 

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