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Aktuelles zu den Belehrungen nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt Bad Kissingen Hier können Sie sich ONLINE anmelden und teilnehmen. Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, oder Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. |
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NEU: Online-Portal zur Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 34 Infektionsschutzgesetz
Über den nachfolgenden Link kommen Sie direkt zum Onlineportal, auf dem Sie als meldepflichtige Einrichtung im Landkreis Bad Kissingen Ihre Meldung vornehmen können: |
"AKTION GRUNDWASSERSCHUTZ – Trinkwasser für Bayern"
Unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser, wird in Bayern hauptsächlich aus Grundwasser gewonnen. Alle Veränderungen im Grundwasser können sich daher auf unser Trinkwasser auswirken. Die Aktion Grundwasserschutz klärt auf, schafft Allianzen und setzt sich für Nachhaltigkeit ein. Und – natürlich – für sauberes Grundwasser. Heute und in Zukunft. Klicken Sie hier für mehr Informationen.
