Gestiegene Kosten, fehlendes Personal: Nahverkehrsplanung für den Landkreis muss angepasst werden

Im Juli 2022 hat der Kreistag des Landkreises Bad Kissingen die Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen. Ziemlich genau zwei Jahre später werden die Kreisrätinnen und Kreisräte erneut über eine Fortschreibung abstimmen. Denn vielfältige gesellschaftspolitische Herausforderungen und Veränderungen – z.B. steigende Energie- und Personalkosten, der Fachkräftemangel im Verkehrswesen sowie klimapolitische Zielsetzungen zum emissionsfreien Verkehr – haben dazu geführt, dass die Nahverkehrsplanung angepasst werden muss.

Wesentlicher Bestandteil des 2022 fortgeschriebenen Nahverkehrskonzepts ist die Umgestaltung des Liniennetzes, die Einführung von Taktverkehren, die Ausdehnung der Bedienungszeiten abends und an den Feiertagen/Wochenenden sowie die flächenhafte Einführung von Bedarfsverkehren. 

„Durch die aktuellen Entwicklungen sind die Kosten so sehr explodiert, dass die Prognosen aus dem Jahr 2021 nicht eingehalten werden können“, erklärt Landrat Thomas Bold. „Um die Planungen so umzusetzen, wie es vorgesehen war, müsste die Kreisumlage massiv angehoben werden – eine enorme Belastung, die viele Kommunen überhaupt nicht leisten können.“ Deshalb sei im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 sowie der Vorstellung der Finanzplanung bis 2027 die wirtschaftliche Umsetzung der Rahmenkonzeption  des Nahverkehrsplans hinterfragt und die Entwicklung von Alternativen zum beschlossenen Konzept gefordert worden.

Nahverkehrsplan

Sie wollen für die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ein gutes Nahverkehrsangebot bereitstellen: Michael Schäder, Nora Schwetje (Kreisentwicklung/ÖPNV, Landratsamt Bad Kissingen), Landrat Thomas Bold und Jürgen Metz (Abteilungsleiter Kreisangelegenheiten, von links). Foto: N. Bachmann

Nahverkehrsangebot soll weiterhin attraktiv sein

Aus diesem Grund hat der Landkreis gemeinsam mit dem für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans beauftragten Planungsbüros ein Nahverkehrskonzept entwickelt, das an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst ist. „Damit wird zum einen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht über Gebühr strapaziert, zum anderen wollen wir so weiterhin ein zukunftsgewandtes, attraktives und finanzierbares Nahverkehrsangebot bereitstellen“, so Bold.

„Wir haben uns intensiv mit der Frage beschäftigt, wie wir einerseits Kosten sparen, andererseits aber trotzdem ein gutes und breites ÖPNV-Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger vorhalten können“, sagt der Landrat. In dem neuen Konzept wurden verschiedene Parameter in den Netzen verändert, außerdem werden die Fahrten an den Wochenenden teilweise nur als Bedarfsverkehre durchgeführt. Zusätzlich werden die Schulfahrten nicht als eigenständiges Netz ausgewiesen, sondern in den Jedermannverkehr integriert. Bold: „Der fortgeschriebene Nahverkehrsplan stellt auch weiterhin eine Verbesserung des ÖPNV im Landkreis im Vergleich zum Status quo dar und wird zugleich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeiten der Kommunen gerecht.“ So werde beispielhaft der On-Demand-Verkehr im Landkreis pilothaft eingeführt. 

Der Wirtschafts- und Umweltausschuss des Kreistages hat in seiner letzten Sitzung die neue Rahmenkonzeption beschlossen. In den kommenden Wochen befassen sich die Städte und Gemeinden mit den Planungen und können dazu Stellung nehmen, auch die beteiligten Verkehrsunternehmen sich dabei eingebunden. Am 15. Juli soll der fortgeschriebene Nahverkehrsplan dann im Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Hintergrund Nahverkehrsplan
Der Landkreis Bad Kissingen ist Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV und hat damit in seinem Nahverkehrsraum Planungen zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV durchzuführen. Ein zentrales Steuerungs- und Koordinierungsinstrument stellt dabei der Nahverkehrsplan dar, der den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in den nächsten Jahren abbildet. Der Landkreis definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes und dessen Umweltqualität. Der Nahverkehrsplan hat dabei auch die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV eine weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen.


 

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