Wirtschaftsförderung - Zuschüsse für Unternehmen und Kleinstbetriebe

Zuschüsse für Kleinstbetriebe

Ab sofort können im Rahmen der Dorferneuerung auch Kleinstunternehmen bezuschusst werden, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren. Von der Ausweitung des Programms profitieren Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro – ihnen waren staatliche Zuschüsse bislang verwehrt.    Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gelder dafür eingesetzt werden, die Bedürfnisse der Menschen mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – was etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen gilt.        
Investitionen können ab 10.000 Euro mit einem Fördersatz von bis zu 35 Prozent, max. 200.000 Euro bezuschusst werden. Für Dorferneuerungsprojekte stehen 2017 in Bayern landesweit fast 69 Millionen Euro bereit – elf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit können die Ämter für Ländliche Entwicklung zusätzliche Projekte auf den Weg bringen und die Fördermittel für bereits umgesetzte Vorhaben schneller ausbezahlen.         
Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm sowie zur Antragstellung gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung oder unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung.

 

Digitalbonus Bayern: Investition in die IT-Infrastruktur

Als neues Förderinstrument für Investitionen in die IT-Infrastruktur von Unternehmen wurde vor kurzem der Digitalbonus Bayern veröffentlicht. Möchten Sie Ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digital transformieren oder Ihre IT-Sicherheit verbessern? Dann haben Sie als kleines und mittleres Unternehmen die Möglichkeit, sich um einen Digitalbonus Standard, einen Digitalbonus Plus, einen Digitalkredit oder eine Mischform aus diesen Fördermöglichkeiten zu bewerben. Es winken Zuschüsse von 10.000 beziehungsweise 50.000 Euro mit einem Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent. Nähere Informationen mit weiterführenden Links unter: www.digitalbonus.bayern Persönliche Auskunft zum Digitalbonus Bayern erteilt auch die Regierung von Unterfranken. E-Mail: margaret.brinker@reg-ufr.bayern.de oder Telefon.: 0931/380-1047.

 

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