Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Für Härtefälle in der Zeit davor hat das Bayerische Innenministerium gemeinsam mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium einen Härtefallfonds eingerichtet, auf den das Landratsamt aufmerksam machen möchte.     
Dieser Härtefallfonds kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden.     
Insgesamt 50 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.    
Die Antragstellung ist nur durch die betroffenen Beitragspflichtigen und nur im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 möglich.

Um die Bürgerinnen und Bürger über dieses Thema aufzuklären, führen das Bayerische Innen- und Wirtschaftsministerium eine Informationskampagne durch. Wichtige Informationen und praxisnahe Erläuterungen finden sie online unter www.strabs-haertefall.bayern.de.     
Für Betroffene gibt es auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung über den Bayerischen Formularserver unter https://formularserver.bayern.de.

 

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