Unterschriftensammlung gegen Stromtrasse P43

Nach SuedLink droht dem Landkreis Bad Kissingen eine weitere Stromleitung (Wechselstromleitung P 43) als Freileitung. Verlaufen soll diese u.a. zwischen Dipperz und Bergrheinfeld und dabei den Landkreis Bad Kissingen durchqueren.    

Sowohl der Wirtschafts- und Umweltausschuss als auch die Landkreis-Kommunen haben eine Resolution gegen die geplante Wechselstromleitung beschlossen und ihre Unterstützung zugesichert.

Inzwischen liegen in vielen Kommunen zudem Unterschriftenlisten aus, in die sich die Bürger/innen eintragen können.     

Auch im Landratsamt kann man noch bis Ende Oktober unterschreiben.

Die Listen liegen im Servicecenter im Eingangsbereich in der Oberen Marktstraße aus. Diese können Sie auch hier downloaden, unterschreiben und wieder eingescannt zurücksenden an pressestelle@kg.de.

All diese Beschlüsse und Willensbekundungen vonseiten der Politik und der Bürgerinnen und Bürger werden an das bayerische Wirtschaftsministerium herangetragen.

Resolution des Landkreises Bad Kissingen und seiner Städte und Gemeinden gegen die Wechselstromleitung P 43

Einigung zwischen Bund und Ländern zu Lasten des Landkreises Bad Kissingen

Die Taskforce Netzausbau Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat am 4. Juni 2019 über das Ergebnis der Verhandlungen des Herrn Staatsministers Aiwanger mit dem Bund und den Nachbarländern Hessen und Thüringen informiert.

Demnach soll die Wechselstromleitung P 44 (von Altenfeld / Thüringen nach Grafenrheinfeld) samt Alternativen entfallen. Hiervon wäre der Landkreis Bad Kissingen nicht betroffen gewesen.

Die komplett durch Hessen verlaufende Alternative zur Wechselstromleitung P 43 (sogenannte P 43 / mod von Mecklar über Dipperz nach Urberach) wurde ebenfalls verworfen.

Vielmehr soll die Leitung nun von Mecklar über Dipperz nach Grafenrheinfeld führen und den Landkreis Bad Kissingen mit hoher Wahrscheinlichkeit durchqueren.

Somit geht die „Einigung“ zwischen Bund und Ländern eindeutig zu Lasten des Landkreises Bad Kissingen.

Abkehr vom Eckpunktepapier vom 1. Juli 2015 nicht nachvollziehbar

Zielvorgabe war es, den Bereich Grafenrheinfeld / Bergrheinfeld als Einspeiseschwerpunkt und damit auch den Landkreis Bad Kissingen, der als Nachbarlandkreis von den Zuleitungen betroffen wäre, zu entlasten.

Dies wurde in der Vergangenheit auch von der Staatsregierung und dem bayerischen Wirtschaftsministerium so vertreten und hat letztlich seinen Niederschlag in den politischen Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD im Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 zum bürgerfreundlichen Netzausbau gefunden.

Hiernach war eine weitest gehende Entlastung des nach den bisherigen Szenarien und Netzentwicklungsplänen stark belasteten Netzknotenpunkts Grafenrheinfeld / Bergrheinfeld vorgesehen.

Der nunmehr in Aussicht gestellte Wegfall der P 44 greift vor diesem Hintergrund deutlich zu kurz.

Inzwischen steht nämlich fest, dass die Vorzugsvariante des Trassenkorridors für den SuedLink mit der Stammstrecke den Landkreis Bad Kissingen durchqueren soll. Hinzu kommt, dass sich diese gemeinsame Stammstrecke für die Vorhaben Nr. 4 "Wilster – Grafenrheinfeld" und Nr. 3 „Brunsbüttel – Großgartach“ im Landkreis Bad Kissingen aufspalten soll. Der Landkreis ist also bereits vom SuedLink massiv betroffen.

Mit der nun angekündigten Planung der Wechselstromtrasse P 43 in ihrer ursprünglichen Variante von Mecklar nach Grafenrheinfeld wird die Zielvorgabe einer Entlastung der Region um Grafenrheinfeld / Bergrheinfeld und der umliegenden Landkreise endgültig verfehlt. Sollte es tatsächlich dazu kommen, würde dies zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die Bundes- und Landespolitik führen.

Massiver Eingriff in Natur und Landschaft bei Verlauf der P 43 durch die Rhön

Im Landkreis Bad Kissingen wurde mit der Errichtung von 33 und der Genehmigung von weiteren 12 Windkraftanlagen ein beachtlicher Beitrag zur Energiewende geleistet. Dabei ist es gelungen, das Landschaftsschutzgebiet Bayerische Rhön als „Land der offenen Fernen“ mit seinen natur- und artenschutzrechtlich sensiblen Bereichen von Windkraftanlagen frei zu halten. Es würde deshalb auf völliges Unverständnis stoßen, wenn diese sensiblen Bereiche unseres Landkreises nun mit einem großen Leitungsbauvorhaben wie der P 43 belastet würden. Auch wäre es völlig widersinnig, die angesichts der Erdverkabelung verbesserte Akzeptanz für den SuedLink durch ein quer durch den Landkreis verlaufendes Freileitungsprojekt P 43 zu gefährden.

Ankündigung der Erdverkabelung der P 43 nicht glaubwürdig

Die Ankündigung in der Mitteilung der Taskforce Netzausbau Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, die P 43 „so weit wie möglich“ als Erdkabel umzusetzen, ist unverbindlich und vor allem unrealistisch. Die Erdverkabelung einer Wechselstromleitung ist nach bisherigem Stand der Technik nur für sehr kurze Abschnitte mit einem hohen zusätzlichen Aufwand möglich. Daher scheint es nicht realistisch, Eingriffe in das sensible Landschaftsbild der Rhön auf diese Weise vermeiden zu können.

Transparenter Nachweis des Bedarfs der P 43 fehlt bislang

Die Übertragungsnetzbetreiber sowie die Bundesnetzagentur behaupten, dass für einen bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes weitere Wechselstromleitungen mit Endpunkten in Grafenrheinfeld / Bergrheinfeld notwendig seien.  Ursprünglich hieß es, die P 43 sei netztechnisch nur gemeinsam mit der P 44 umsetzbar. Dies scheint nun nicht mehr der
Fall zu sein.

Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, den Bedarf an der Leitung P 43 durch eine neutrale Stelle auf eine für die Bevölkerung transparente Weise nachzuweisen. Hierbei ist auch zu belegen, dass das damit verfolgte Ziel nicht auch durch andere netztechnische Maßnahmen erreicht werden kann. Beispielsweise sind die Möglichkeiten einer Erhöhung der Übertragungsleistung vorhandener Leitungen oder sonstige Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen am vorhandenen Netz zu prüfen.

Der Neubau einer Leitung in neuer Trasse kann als Ergebnis einer gerechten Interessenabwägung und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur das letzte Mittel sein. Zuvor ist auf transparente Weise nachzuweisen, dass sämtliche anderen Möglichkeiten ausscheiden!

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