Veterinäramt Bad Kissingen warnt vor Geflügelpest

HenneSeit Oktober 2020 entwickelt sich in Deutschland ein zunehmend dynamisches Tierseuchengeschehen der Aviären Influenza (Geflügelpest). Beginnend in Norddeutschland ist insbesondere in letzter Zeit eine Ausbreitungstendenz über das gesamte Bundesgebiet festzustellen. In Bayern kam es im November 2020 zu ersten Nachweisen bei Wildvögeln, mittlerweile sind vier Landkreise betroffen, darunter auch der Landkreis Hassberge. Auf Grund des fortschreitenden Geschehens kamen das StMUV, das LGL und die Regierungen gemeinsam zu der Auffassung, dass die Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung eines Übertrags auf Hausgeflügel verstärkt werden müssen. Deshalb hat das Landratsamt Bad Kissingen am 01.02.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen.

„Das Virusreservoir bilden verschiedene Wildgeflügelarten, empfänglich ist aber auch unser Hausgeflügel wie Hühner, Enten, Gänse und Puten“, erklärt Dr. Thomas Koy, Leiter des Veterinäramts Bad Kissingen. Landrat Thomas Bold ergänzt: „Die Erkrankung verursacht hohen Schaden. Deshalb ist es extrem wichtig, dass wir unsere Hausgeflügelbestände schützen.“ 

Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben finden sich in der Geflügelpestverordnung. Sie richtet sich sowohl an gewerbliche Geflügelhalter als auch an Klein- und Hobbyhalter. Die wichtigsten Inhalte kurz zusammengefasst:

  • Melden Sie die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln beim Veterinäramt und dem Amt für Landwirtschaft an
  • Schützen Sie Ihre Haltung vor dem Kontakt mit Wildvögeln – am besten durch eine Voliere mit undurchlässigem Dach
  • Füttern Sie nicht im Freien, lagern Sie Futter und Einstreu geschützt
  • Halten sie fremde Personen, aber auch andere Haustiere von der Geflügelhaltung fern
  • Betreten sie die Haltungseinrichtung nur mit eigens dafür vorgesehener Schutzkleidung einschließlich Schuhen; reinigen Sie diese regelmäßig und gründlich
  • Melden Sie ungewöhnlich hohe Tierverluste Ihrem Tierarzt zur weiteren Abklärung
  • Ein besonderes Problem stellt in der Regel die Anordnung einer Stallpflicht dar. Bitte prüfen sie rechtzeitig, welche Möglichkeiten Ihnen für eine stressarme Aufstallung über mehrere Monate hinweg zur Verfügung stehen und rüsten sie ggf. nach. Geeignet ist zum Beispiel eine Voliere dann, wenn sie rundum mit einem geeigneten Maschendrahtzaun verschlossen ist und über ein dichtes Dach verfügt. Insbesondere die immer beliebter werdende Haltung in mobilen Ställen stellt Halter hier vor große Herausforderungen.

Weitere Informationen gibt es beim Veterinäramt Bad Kissingen unter Tel. 0971/801-7029, per E-Mail lmue-vet@kg.de sowie auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest.

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