Im Landratsamt Bad Kissingen gehen zum Ende des Jagdjahres in der Regel mehrere Hundert Anträge zur Verlängerung des Jagdscheins ein. Meist erscheinen die Jäger*innen persönlich in der Behörde. Um die Kontakte während der Corona-Pandemie auf das Notwendigste zu beschränken, bittet die Untere Jagdbehörde nun, die Verlängerung des Jagdscheins per Post zu beantragen. Auch das Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten empfiehlt dieses Vorgehen.
Dem Antrag ist der Jagdschein, die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (nicht Versicherungsschein) und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, werden wie bei der Erstausstellung zwei Passbilder benötigt. Bei erstmaliger Ausstellung eines Jagdscheins sind zudem das Prüfungszeugnis und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden dem Antragsteller inklusive der Rechnung zurückgesandt.
Der Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins ist zu richten an:
Landratsamt Bad Kissingen
Untere Jagdbehörde
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
Informationen gibt es unter Tel. 0971/801-3170 sowie unter https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/buergerservice/fachbereiche-und-abteilungen/oeffentl-sicherheit--ordnung/jagdwesen/1538.Jagdwesen.html