Grundschulen und Kitas können ab Montag wieder öffnen

Am Montag, 22. Februar, tritt eine neue Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Die Änderungen wirken sich ausschließlich auf die §§ 18 bis 20 aus, d.h. auf Schulen, Tagesbetreuungsangebote sowie die außerschulische Bildung und Fahrschulen. Maßgebliches Kriterium ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bad Kissingen den Wert von 100 nicht überschreitet. Das heißt, dass innerhalb von sieben Tagen maximal 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftreten, gerechnet auf 100.000 Einwohner. 

Abstand ist das A und O

SchülerIn diesem Fall findet u.a. in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen und der Förderzentren einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Dabei müssen die jeweiligen Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass die Schüler*innen der Maskenpflicht nachkommen.

Auch der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist ab 22. Februar wieder zulässig, wenn die jeweiligen Träger ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet haben und die Betreuung zudem in festen Gruppen erfolgt.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können ebenfalls in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Angebote der Erwachsenenbildung sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind weiterhin in Präsenzform untersagt. 

Wechsel- oder Präsenzunterricht? Bitte kontaktieren Sie die Schule

Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen gilt für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und für die weiteren Anwesenden FFP2-Maskenpflicht. Für den praktischen Fahrschulunterricht und für praktische Prüfungen gilt FFP2-Maskenpflicht für das Lehrpersonal sowie für die übrigen Fahrzeuginsassen.

Abhängig davon, ob der Mindestabstand in den einzelnen Schulen eingehalten werden kann, findet dort Wechsel- oder reiner Präsenzunterricht statt. Deshalb bitten wir die Erziehungsberechtigten, sich mit der jeweiligen Schule in Verbindung zu setzen. 

Für Schüler*innen von Abiturklassen, die 2021 Abschlussprüfungen schreiben, sowie für Schüler*innen beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen stattfinden, kann der Unterricht in Präsenzform stattfinden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ansonsten werden diese Klassen weiterhin im Wechsel unterrichtet. In allen anderen Jahrgangsstufen wird der Distanzunterricht fortgesetzt.

Hinweise

Sollte die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis überschritten werden, so wird das Landratsamt dies unverzüglich amtlich bekanntmachen. In diesem Fall findet ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag nur noch Distanzunterricht statt. 
Nach dem aktuellen Stand der Infektionszahlen ist davon auszugehen, dass im Landkreis Bad Kissingen der Schulbetrieb nach den beschriebenen Vorgaben ab Montag, 22. Februar, stattfinden kann.

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