Schutz vor Gefahren im Netz

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet. Um sie besser vor Gefahren im Netz zu schützen, gelten seit 1. Mai neue Regelungen: 

Die Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen, die Modernisierung von Alterskennzeichen und die konsequente Rechtsdurchsetzung, zudem wird eine Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen. „Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing sind jetzt geregelt“, sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. 

Die Maßnahmen 

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme wurden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. 

Alterskennzeichen

Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen. Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro. Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. 


Zahlen und Fakten

  • Im Jahr 2019 waren Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren 205 Minuten täglich online. Im Jahr 2020 waren es sogar 258 Minuten täglich.
  • Über 40 Prozent der Kinder von zehn bis 18 Jahren haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht; über eine Million von ihnen haben etwas gesehen, das sie geängstigt hat.
  • 800.000 Kinder von zehn bis 18 Jahren wurden bereits im Netz beleidigt oder gemobbt.
  • 250.000 Kinder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.
  • 70 Prozent der Mädchen und Frauen sind bei der Nutzung sozialer Medien von digitaler Gewalt betroffen.
     
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