Zweckvereinbarung unterschrieben

17 der 26 Kommunen des Landkreises unterzeichneten bei der letzten Bürgermeisterversammlung des Jahres 2022 die Zweckvereinbarung über die Bereitstellung einer zentralen Beschaffungsstelle - angesiedelt beim Landkreises Bad Kissingen - zwischen dem Landkreis Bad Kissingen und den Kommunen. Der Landkreis Bad Kissingen und die kreisangehörigen Gemeinden sind als öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. „Ich habe das Ganze angezettelt“, sagt Bad Brückenaus Bürgermeister Jochen Vogel, „und freue mich, dass es zustanden gekommen ist - so profitieren wir vom Know How des Landkreises.“ Als ein Bespiel nennt er die Hilfe des Landkreises bei der Beschaffung von Lüftungsanlagen für die Schulen.

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Freuen sich über die Zweckvereinbarung: Landrat Thomas Bold (links) und Jochen Vogel, Bürgermeister von Bad Brückenau und Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes des bayerischen Gemeindetages, kurz vor der Unterzeichnung. Die Bereitstellung einer zentralen Beschaffungsstelle in Händen des Landkreises Bad Kissingen macht die Arbeit für die Kommunen leichter. Foto: Landkreis Bad Kissingen/Anja Vorndran

Die Kommunen profitieren

„Die Kommunen profitieren in jedem Fall von den bereits vorhandenen Strukturen, darunter die Vergaberichtlinien, die der Landkreis vorweisen kann“, freut sich Landrat Thomas Bold. Sieben Modellkommunen – darunter Bad Brückenau – hatten sich vorab in einem Pilotprojekt zusammengefunden und sich von der Wichtigkeit der Vereinbarung überzeugen lassen. Für die Durchführung von Vergabeverfahren gelten umfangreiche gesetzliche Regelungen und es gilt, eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Dadurch hat sich das Vergaberecht zu einer komplexen Rechtsmaterie entwickelt. Die Durchführung rechtssicherer Vergabeverfahren ist für Kommunen nur mit internem Sachverstand kaum darstellbar. Aufgrund dieser Entwicklung richtet der Landkreis Bad Kissingen eine Zentrale Beschaffungsstelle ein.

eVergabelösung mit einheitlichem Standard

Diese Zweckvereinbarung ermöglicht den Kommunen durch die Nutzung der zentralen Beschaffungsstelle des Landkreises Bad Kissingen ihre Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Rahmen eines rechtkonformen, rechtssicheren und wirtschaftlichen Vergabeverfahren zu beschaffen. Weiterhin soll das gemeinsame Ziel der Zusammenarbeit sein, dass durch eine gemeinsame eVergabelösung ein einheitlicher Standard realisiert wird, der zur Vereinfachung der Angebotsbearbeitung durch die Kommunen im gesamten Landkreis beiträgt. Unterzeichnet haben die Bürgermeister von Bad Brückenau, Hammelburg, Aura an der Saale, Burkardroth, Elfershausen, Fuchsstadt, Geroda, Hammelburg, Motten, Oberleichtersbach, Oberthulba, Oerlenbach, Riedenberg, Schondra, Sulzthal, Wartmannsroth und Zeitlofs.

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