Wird aus dem Landratsamt-Dienstgebäude in Bad Kissingen/Hausen eine Notunterkunft für Geflüchtete?
Zu dieser Frage nimmt Landrat Thomas Bold wie folgt Stellung:
„Die Regierung von Unterfranken (RUF) hat alle Gebietskörperschaften dazu verpflichtet, Notunterkünfte für Geflüchtete bereitzustellen. Dort können im Notfall Flüchtlinge untergebracht werden, die von der RUF kurzfristig zugewiesen werden und aufgrund des zeitlichen Engpasses nicht in regulären Unterkünften untergebracht werden können. Viele Kommunen stellen dafür Schulturnhallen bereit. Aus Sicht des Landkreises Bad Kissingen soll jedoch, soweit möglich, der Schul- und Sportbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
Das Dienstgebäude in Bad Kissingen-Hausen (Klosterweg 10) bietet sich insofern als Notunterkunft an, weil es zum einen seit mehreren Monaten teilweise leer steht. Zum anderen gehört es zu den Liegenschaften des Landkreises und kann deshalb – bis zu einer anderweitigen Nutzung – im Bedarfsfall als Notunterkunft ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich, wie schon beschrieben, eben nicht um eine klassische Flüchtlingsunterkunft.
Derzeit wird geprüft, inwiefern das Gebäude die baulichen Erfordernisse erfüllt. Bis Dezember sollen die entsprechenden baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, maximal können dann bis zu 50 Personen dort untergebracht werden.
Bisher ist es uns gelungen, die uns zugewiesenen Flüchtlinge über den Landkreis verteilt in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentralen Unterkünften unterzubringen. Eine Halle oder ähnliches musste bisher noch nicht in Anspruch genommen werden. Dieses Ziel haben wir auch in Zukunft. Die Unterkunft in Hausen soll also nur dann zu einer vorübergehenden Unterbringung herangezogen werden, wenn anderweitig keine Möglichkeiten bestehen.
Wir hoffen, dass die Notunterkunft in Hausen nicht belegt werden muss. Das hängt maßgeblich davon ab, wie erfolgreich die Maßnahmen sind, die auf Bundesebene bezüglich der Aufnahme von Geflüchteten getroffen werden.“