Landkreis Bad Kissingen stellt Antrag auf Wolfsentnahme

Nachdem in den letzten Wochen immer mehr Weidetiere im Landkreis Bad Kissingen mutmaßlich vom Wolf getötet wurden, hat der Landkreis reagiert: Er stellte bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Entnahme der schadensverursachenden Wölfe. „Die Wolfsübergriffe haben in den vergangenen Wochen so stark zugenommen, dass wir dringend handeln müssen“, erklärt Landrat Thomas Bold. So wurden in letzter Zeit mehrere tote Weidetiere aufgefunden, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann und teilweise auch schon durch das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bestätigt wurde. Zuletzt wurden am 4. Oktober gleich in zwei verschiedenen Gemeinden – Oberbach und Motten – insgesamt fünf Schafe mutmaßlich von einem Wolf getötet.

Schutzzäune nutzen nur sehr wenig

„Für die Nutztierhalter entstehen dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Wir können nicht weiter zusehen und dabei hoffen, dass der Wolf von allein wieder verschwindet“, macht Bold deutlich. „Da nutzen auch die Schutzzäune nichts. Sie werden vom Wolf überwunden bzw. können nicht an allen Stellen errichtet werden.“ Der vermehrte Einsatz von Herdenschutzhunden sei auch keine Lösung, so der Landrat: „Das würde für die Wandernden in der Rhön eine potenzielle Gefahr darstellen.“

Auch in den Nachbarlandkreisen Main-Spessart und Rhön-Grabfeld kam es in den vergangenen Wochen zu mehreren Übergriffe auf Nutztiere, die teils mutmaßlich, teils sicher auf dem Wolf zurückgeführt werden können. Bold: „Zum Teil lassen sich als Verursacher die gleichen Wölfe feststellen. Um die Gefährdungslage einschätzen zu können, müssen wir unserer Auffassung nach das Geschehen in den drei Landkreisen als Gesamtlage betrachten.“

In dem Antrag beruft sich der Landkreis Bad Kissingen auf § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bzw. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). In dem Schreiben an die RUF heißt es unter anderem: „Den betroffenen Tierhaltern sind ernste Schäden entstanden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Wölfe weitere Angriffe unternehmen werden, da sie gelernt haben, wie leicht es hier ist Beute zu machen, so dass für weitere entstehende Schäden durch Wolfsangriffe eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht. Hinzu kommt, dass alleine auf der hessischen Seite der Rhön vier Wolfsterritorien bestehen. Dadurch wandern immer wieder Wölfe von dort in den bayerischen Teil der Rhön und verüben auch im Landkreis Bad Kissingen Übergriffe.“ 

Vorschlag der Bundesumweltministerin geht dem Landrat nicht weit genug

Bundesumweltministerin Steffi Lemke plädierte am Donnerstag in Berlin dafür, dass Wölfe, die in bestimmten Regionen vermehrt Nutztiere reißen, leichter abgeschossen werden können. Das Verfahren sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden, die bürokratischen und juristischen Hürden sinken also. Das Verfahren steht im Einklang mit dem europäischen Artenschutz. 

Dass im Umweltministerium ein Umdenken eingesetzt hat, wertet Bold grundsätzlich als positives und wichtiges Signal. Allerdings hält er die Regelung, dass der Abschuss im 1-Kilometer-Umkreis stattfinden muss, für nicht praktikabel. „Der Wolf kann täglich über 70 Kilometer zurücklegen. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass er sich für längere Zeit in der Nähe der Rissstelle aufhält. Und damit würde man die von der Ministerin vorgeschlagene Regelungen sehr selten anwenden können.“  
 

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