Alkoholkonsum um die Faschingstage

Die närrischen Tage stehen vor der Türe und damit auch ausgelassenes Feiern. Deshalb weist die Kommunale Jugendarbeit – Kinder- und Jugendschutz Bad Kissingen die Veranstalter von öffentlichen Faschingsfesten sowie alle Gewerbetreibenden ausdrücklich darauf hin, dass auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen konsequent zu achten ist.    

In unserer Gesellschaft gibt es kaum eine Feier, eine Prunksitzung oder einen Umzug ohne entsprechende Mengen Alkohol. Auch manche Kinder und Jugendlichen sehen dabei Alkoholisches als selbstverständlich an und als Muss für eine ausgelassene Feier.
Die Polizei und der Jugendschutz sind aufgrund der Nachsichtigkeit mancher Eltern mit dem Alkoholkonsum ihrer Kinder alarmiert.
Bei Haschisch, K.O.-Tropfen oder Ecstasy läuten bei den Eltern die Alarmglocken. Alkohol hingegen wird häufig toleriert, ja sogar als notwendiges Übel hingenommen, da es zum Erwachsenwerden dazu gehöre.
Dabei ist es Aufgabe der Erziehungsberechtigten, auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol durch die Kinder und Jugendlichen zu achten.    

Während der Faschingssaison werden wieder Teams der drei Polizeiinspektionen des Landkreises und des Jugendschutzes bei verschiedenen Veranstaltungen und Umzügen unterwegs sein. Dabei geht es um Aufklärung von Kindern, Jugendlichen und Eltern.

Das Landratsamt und die Polizei appellieren noch einmal eindringlich an Gewerbetreibende, vorübergehende Festzeltwirte und natürlich auch an alle erwachsenen Personen, bei der Abgabe alkoholischer Getränke sehr sorgsam zu sein. Im Falle von Verstößen droht unter Umständen ein empfindliches Bußgeld.     

Auch der Arbeitskreis Prävention, an dem der Landkreis beteiligt ist, macht sich für bedachten Alkoholkonsum stark. Darum wurden vor kurzem neue Plakate entworfen, die bald u.a. an die Schulen verteilt werden.

Das Landratsamt Bad Kissingen wünscht allen Närrinnen und Narren eine schöne Faschingszeit!

Für Fragen zum Jugendschutz stehen Frau Daniel (Telefon: 0971/801-7013, E-Mail: jugendschutz@kg.de) sowie alle Polizeidienststellen im Landkreis Bad Kissingen zur Verfügung.
Weitere Informationen, Empfehlungen und Aushänge in Sachen Jugendschutz sind auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen unter www.jugendschutz.landkreis-badkissingen.de zu finden.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Unter 16 Jahre: keine Abgabe/Verzehr von Alkohol
16- und 17-Jährige: Abgabe/Verzehr von Bier/Wein/Sekt erlaubt
Ab 18 Jahre: Abgabe/Verzehr von allen alkoholischen Getränken erlaubt
Übrigens: Unter 18 Jahren keine Abgabe/Konsum von Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen, E-Zigaretten/E-Shishas

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