Die digitale Verwaltung kommt mit großen Schritten voran. Auch das Landratsamt Bad Kissingen wird jetzt zum „Digitalen Rathaus“. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach übergab einen Förderbescheid in Höhe von 19.000 €, mit dessen Hilfen Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können. Gerlach betonte: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren - einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung eines Gewerbes müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Der Bürger erwartet zurecht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger.“
Landrat Thomas Bold bedankt sich für die Unterstützung. „Mit der Förderung wollen wir die Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben und den Bürgerinnen und Bürger noch mehr Service bieten“, erklärt er.
Was mit dem Geld für den Landkreis Bad Kissingen geschieht, steht bereits fest: Es wird für einen Formularserver verwendet. Dieser konnte schon in Betrieb genommen werden und wird aktuell beim internen Terminmanagement (im Verkehrswesen) eingesetzt.
Auf absehbare Zeit soll es damit auch Bürgern/innen möglich sein, online Termine zu vereinbaren. Vorrangig sollen mit dem Formularserver – wie der Name sagt – Online-Formulare für Bürger/innen bereitgestellt werden. Diese Online-Anträge können dann rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche, ausgefüllt und rechtssicher eingereicht werden; der Absender erhält eine verbindliche Bestätigung. Die Online-Anträge soll es für alle Fachbereiche des Landratsamts Bad Kissingen geben.
Gleichzeitig sollen aber auch interne Abläufe digitalisiert werden, genauso wie Dokumente, mit denen die Landratsamtsmitarbeiter/innen intern arbeiten.
Zum Förderprogramm:
Am 1. Oktober 2019 trat die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft. Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.