Es gelten weiterhin die verschärften Vorgaben zum Infektionsschutz. Jugendarbeit darf gemäß Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur dann stattfinden, wenn das Mindestabstandsgebot von 1,5 m zwischen Personen durchgehend eingehalten wird. Dies ist bei einer Freizeitmaßnahme über einen Zeitraum von einer Woche nicht umsetzbar.
Die Kommunale Jugendarbeit bedauert sehr, dass es in diesem Jahr keine Ski- und Snowboardfreizeit für Kinder geben wird. Umso größer ist die Hoffnung aller Haupt- und Ehrenamtlichen der Kommunalen Jugendarbeit auf das nächste Jahr.