Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene, aber auch für pflegende Angehörige in der Regel mit großen Herausforderungen und gravierenden Änderungen der bisherigen Lebenssituation verbunden. Gleichzeitig ergeben sich rechtliche, finanzielle und lebenspraktische Fragen wie etwa die, ob man die Pflege im häuslichen Bereich organisieren kann oder Kontakt mit einem Pflegeheim aufnehmen soll.
Bei diesen Entscheidungen steht der Bezirk Unterfranken sowohl den Betroffenen als auch den Angehörigen beratend zur Seite. Das Angebot umfasst die rechtlichen und finanziellen Aspekte ebenso wie die pflegefachliche Seite.
Zusätzlich gibt es seit Januar dieses Jahres das Angehörigenentlastungsgesetz. Es befreit Kinder bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro pro Jahr vom Pflegeunterhalt für ihre Eltern, führt aber auch immer wieder zu Fragen hinsichtlich der Unterhaltspflicht.
Bei all diesen Fragen und Entscheidungen stehen Mitarbeiter*innen des Bezirks Unterfranken beratend zur Seite. Im Landratsamt Bad Kissingen geben sie am 10. Dezember von 9 bis 12 Uhr in persönlichen Gesprächen Auskunft. Wegen der Corona-Prävention müssen die Termine vorher vereinbart werden, am besten telefonisch unter 0931/7959-1132 oder 0931/7959-1156.
Hintergrund: Die bayerischen Bezirke sind im Rahmen der Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch zuständig für die Gewährung aller Leistungen der Hilfe zur Pflege. Der Bezirk Unterfranken hilft damit Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege im ambulanten – also häuslichen – Bereich oder in einem Pflegeheim zu begleichen. Insbesondere durch das neue Angehörigenentlastungsgesetz, das die Freibeträge für pflegende Angehörige regelt, sind neue Beratungsbedarfe entstanden, die individuell im Gespräch bedient werden können.